Incoterms 2010
Wichtige Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion (Incoterms 2000)
Nur noch 11 statt 13 Klauseln
Die Zahl der Incoterm-Klauseln reduziert sich in Summe von 13 (Incoterms 2000) auf nun 11 Klauseln (Incoterms 2010).
Dabei gelten 7 Klauseln für multimodale Transporte und 4 Klauseln existieren für See- bzw. Binnenschifftransporte.
2 neue Klauseln
Neu hinzu gekommen sind die Klauseln DAT (Delivered AT Terminal = geliefert
Terminal) und DAP (Delivered AT Point = geliefert benannter Ort).
Entfall bzw. Ersatz von 4 Klauseln
Die 2000er-Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU werden durch
die beiden neuen 2010er-Klauseln DAT und DAP ersetzt.
Anpassung des Gefahrenübergangs bei 3 Klauseln
Der Gefahrenübergang bei den Klauseln FOB, CFR und CIF wurde mit der Einführung der Incoterms 2010 angepasst bzw. präzisiert.
Bei den Incoterms 2000 war bei den o.g. Klauseln der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer nach dem Übergang der
Ware "über die Lotrechte der Schiffsreling" erfolgt. Nun erfolgt der Gefahrenübergang erst mit dem physikalischen Absetzen der Ware auf dem Schiff.
Auch nationaler Einsatz im Fokus
Die Incoterms 2010 können nun auch ausdrücklich für nationale Warenströme eingesetzt werden.
Elektronische Übermittlung von Dokumenten ist nun definiert
Die Incoterms berücksichtigen nun auch die voranschreitende Automatisierung und den beleglosen Dokumentenaustausch im internationalen Handel.
Erforderlichen Dokumente können - wichtig: im gegenseitigen Einverständnis der Geschäftspartner - nun auch auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Alle Angaben in Anlehnung an die ICC Incoterms® 2010
EXW,
FCA,
FAS,
FOB,
CFR,
CIF,
CPT,
CIP,
DAT,
DAP,
DDP
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