Incoterms 2010

FAS; F-Gruppe; Haupttransport wird vom Käufer bezahlt:

Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben.

FAS: free alongside ship (...named port of shipment) « » frei Längsseite Schiff (...benannter Verschiffungshafen)

Transportart: gültig für See- und Binnenschiffstransport 

Formalitäten / Lizenzen
Verkäufer: Hat auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten und Gefahr (Risiko) dem Käufer bei der Beschaffung  aller für die Ausfuhr notwendigen Papiere zu unterstützen.
Käufer: Auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Aus- und Einfuhr der Waren zu organisieren (ggf. auch den Transport durch Drittländer).

Lieferung
Der Verkäufer muss zum vereinbarten Zeitpunkt die Ware am vom Käufer genannten Ladeplatz des genannten Verschiffungshafen anliefern.

Risiko-/Gefahrenübergang
Der Risiko-/ Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer ist vollzogen, wenn die Ware gemäß Punkt "Lieferung" (s.o.) als geliefert gilt.

Kostenteilung

Verkäufer: 
  • Transport bis zum Verschiffungshafen und Bereitstellung Längsseite Schiff.
  • Zölle, Steuern, Kosten der Zollformalitäten sowie andere öffentliche Abgaben die für die Aus- Waren anfallen.
Käufer:
  • Alle Kosten nach der Lieferung frei Längsseite Schiff durch den Verkäufer
  • Zölle, Steuern, Kosten der Zollformalitäten sowie andere öffentliche Abgaben die für die Einfuhr der Waren (auch für Transporte durch Drittländer) anfallen.
  • Kosten für die Unterstützung des Verkäufers bei der Ausfuhr.

Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten
Der Verkäufer muss dem Käufer alle Dokumente zum Nachweis der erfolgten Lieferung auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln (DFÜ).

Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung
Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität vor der Übergabe der Waren an den Käufer durchführen bzw. durchführen lassen (Qualitätsprüfung, Messen, Wiegen, Zählen).
Der Verkäufer muss auf eigene Kosten die Waren in einer dem Transport angemessene Verpackung bereitstellen. Die Verpackung ist zu Kennzeichnen.

sonstige Verpflichtungen:
Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr bei der Erstellung aller zusätzlichen für die Abwicklung erforderlichen Dokumente unterstützen.

 

Alle Angaben in Anlehnung an die ICC Incoterms® 2010
EXW, FCA, FAS, FOB, CFR, CIF, CPT, CIP, DAT, DAP, DDP


Haftungsbeschränkung
Alle bei logistik-pro.de genannten Daten und Informationen wurden gewissenhaft zusammengestellt und aufbereitet. Trotz sorgfältiger Prüfung kann es hierbei u.U. zu Fehlern kommen. Die logistik jobs GmbH kann hierfür grundsätzlich keine Haftung übernehmen. Alle Bilder, Texte, Tabellen und Grafiken, die nicht ausdrücklich zur freien Verfügung benannt sind unterliegen dem Copyright. Firmenlogos sind grundsätzlich Eigentum der jeweiligen Markeninhaber.