Logistik Lexikon
Ergebnisse im Detail
EXW
Ex Works - ist eine Incoterm 2010 - Klausel
E-Gruppe; Abholklausel:
Der Käufer trägt Kosten und Risiko des gesamten Transports, einschließlich der Zölle.
EXW: ex works (...named place) « » ab Werk (...benannter Ort)
Transportart: gültig für alle Transportarten
Formalitäten / Lizenzen
Sämtliche Formalitäten für die Aus- und Einfuhr (Bewilligungen/ Zollabwicklungen) der Waren werden durch den Käufer durchgeführt.
Lieferung
Der Verkäufer stellt dem Käufer die Waren zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auf seinem Werksgelände zur Verfügung. Die Ware muss geeignet verpackt und korrekt gekennzeichnet sein.
Achtung: Die Beladung des vom Käufer bereitgestellten Transportmittels ist bei EXW keine (!) Pflicht des Verkäufers (eindeutig formuliert seit der INCOTERMS 2000-Version).
Soll die Beladung durch den Verkäufer durchgeführt werden ist ggf. die Incoterm-Klausel FCA anzuwenden.
Der Käufer hat die Verpflichtung zur Abnahme der Waren zum vereinbarten Zeitpunkt.
Risiko-/Gefahrenübergang
Der Käufer übernimmt alle Gefahren (Risiken) des Verlustes oder der Beschädigung der Waren, ab der Übernahme der Waren beim Verkäufer.
Kostenteilung
Der Käufer trägt alle Kosten nach der Bereitstellung der Waren auf dem Werksgelände des Verkäufers. Hierzu gehören:
- Beladungskosten
- Transportkosten
- Zölle, Steuern sowie andere öffentlichen Abgaben
- Kosten für Zollformalitäten für Ein- und Ausfuhr
- Versicherungen
- Kosten für Verlust, Schäden, Verspätungen, etc.
Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten
Der Käufer muss dem Verkäufer die Warenübernahme bestätigen.
Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung
Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität vor der Übergabe der Waren an den Käufer durchführen (Qualitätsprüfung, Messen, Wiegen, Zählen).
Der Verkäufer muss auf eigene Kosten die Waren in einer dem Transport angemessene Verpackung bereitstellen.
sonstige Verpflichtungen:
Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Verlangen und zu dessen Lasten alle notwendigen Dokumente für die erforderlichen Formalitäten der Abwicklung
zur Verfügung stellen.
Haftungsbeschränkung
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